Berliner Bezirke
Geschichte:
Entstehung der Berliner Bezirke
(1920 - 1932)
Am 27. April 1920 wurde trotz des politischen Widerstandes „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ durchgesetzt (Groß Berlin-Gesetz). Dieses wurde am 01. Oktober 1920 in Kraft gesetzt. Es machte „Groß-Berlin“ endlich zu einer modernen Großstadtgemeinde mit demokratischen Elementen. Durch dieses Gesetz wurden 8 Stadtgemeinden, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zur neuen Stadtgemeinde Berlin mit fast 4 Millionen Einwohnern und einer Fläche von 878 km² zusammengefaßt. „Zum Zweck einer ortsnahen Verwaltung“ war es notwendig, diese neu zu gliedern. Daher wurde Berlin in 20 Verwaltungsbezirke aufgeteilt, um eine bürgernahe Verwaltung zu schaffen. Davon entfielen 6 auf die inneren und 14 auf die äußeren Bezirke. Die äußeren Bezirke wurden wiederum in Ortsteile gegliedert (z.B.: Tempelhof: Tempelhof, Mariendorf, Lichtenrade, Marienfelde; ). Aus dieser Dezentralisierung ergab sich eine zweistufige Verwaltungsstruktur. Sie setzte sich zum einen aus der Zentralverwaltung (Stadtverordnetenversammlung und Magistrat) und den Bezirksverwaltungen (Bezirksversammlung und Bezirksamt) zusammen. Die Zweistufigkeit ermöglichte dadurch auch den Bezirken die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Bezirke besaßen jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Bezirke im Nationalsozialismus
(1933-1945)
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten hatte die demokratische Selbstverwaltung Berlins geendet. An die Stelle der parlamentarischen Formen und Verantwortlichkeiten trat auch hier das „Führerprinzip“ und somit waren das Stadtparlament und die Bezirksversammlungen ausgeschaltet. Mit der Abschaffung der Bezirksversammlungen gingen ihre Zuständigkeiten auf die Bezirksämter über. Die Bezirksamtsmitglieder und deren Vorsitzender wurden vom Oberbürgermeister ernannt. Der Bezirksbürgermeister war an die Weisungen des Oberbürgermeisters gebunden. Dieser konnte auch jederzeit Teile der Geschäfte an sich ziehen. Der Oberbürgermeister hatte somit die alleinige und ausschließliche Verfügungsgewalt über die gesamte Berliner Verwaltung.
Nachkriegszeit
(1945-1950)
Nach dem 2. Weltkrieg waren sich die politischen Parteien sowie die Siegermächte (USA, Frankreich, Großbritannien und Sowjetunion) einig, daß man zu den 1920 geschaffenen demokratischen Elementen zurückkehren mußte. Dieses wurde in der vorläufigen Verfassung von Berlin vom 13. August 1946 geregelt. Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 wurde Berlin zu einem deutschen Land erklärt, wobei die bestehenden Bezirksgrenzen, für die Einteilung Berlins in Sektoren durch die Siegermächte, eine wichtige Rolle spielten. Nach der Spaltung Berlins im Jahre 1948 in 12 westliche und 8 östliche Bezirke entwickelten sich die Bezirksverwaltungen unterschiedlich. (Im Ostteil der Stadt kamen in den 70´er Jahren durch Entstehung von Neubaugebieten 3 weitere Bezirke hinzu. Dadurch ergibt sich die heute bestehende Anzahl von 23 Bezirken*.
Heute*
Heute besteht Berlin aus 23 Bezirken die (am ....) auf 12 reduziert wurden.
Die 12 Bezirke |
Bezirke |
Zugehörige Bezirke nach Reduzierung |
Unterbezirke |
1 |
- |
Britz, Buckow, Rudow |
|
2 |
- |
||
3 |
- |
||
4 |
- |
||
5 |
Charlottenburg |
Wilmersdorf |
- |
6 |
Hohenschönhausen |
Lichtenberg |
- |
7 |
Mitte |
Tiergarten & Wedding |
- |
8 |
Prenzlauer Berg & Weißensee |
- |
|
9 |
Friedrichshain |
Kreuzberg |
- |
10 |
Reinickendorf |
- |
- |
11 |
Spandau |
- |
- |
12 |
- |
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